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   BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81   

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https://dejure.org/1981,4706
BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81 (https://dejure.org/1981,4706)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1981 - 1 B 78.81 (https://dejure.org/1981,4706)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1981 - 1 B 78.81 (https://dejure.org/1981,4706)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Beschwerdeschrift - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81
    Diese Ausführungen lassen ebensowenig wie die weiteren Darlegungen in dem Schriftsatz vom 9. November 1981, der sich auf eine summarische Wiedergabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (NJW 1981, 1719 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]) und auf Angriffe gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts beschränkt, erkennen, welche konkreten Rechtsfragen aus dem Bereich revisiblen Rechts durch den vorliegenden Fall aufgeworfen werden; sie geben demzufolge auch keine Hinweise auf die Gründe, aus denen sich die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben soll.
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81
    Dementsprechend erfordert die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nötige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62; Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -).
  • BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81
    Dementsprechend erfordert die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nötige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62; Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -).
  • BVerwG, 07.09.1981 - 1 B 112.81

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Waffenrecht - Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1981 - 1 B 78.81
    Dementsprechend erfordert die nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nötige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll (vgl. z.B. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 62; Beschluß vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 -, Buchholz a.a.O. Nr. 92; Beschluß vom 7. September 1981 - BVerwG 1 B 112.81 -).
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